Antidoping
Im Sinne des Fair Plays und zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit sollen Athleten davor bewahrt werden, bewusst oder unbewusst verbotene Substanzen und Methoden anzuwenden.
Die Anti-Doping-Ordnung (AntiDopO) ist gemäß Artikel 4.6 der Satzung der GDFPF eine Ordnung des Vereins und für alle Mitglieder verbindlich:
Anti-Doping-Ordnung (AntiDopO)
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